Dojo Ordnung

  1. Das Dojo ist ein Übungsraum und ein Ort des gegenseitigen respektvollen Umgangs. Das eigene Verhalten muss immer danach gerichtet sein, dass andere — insbesondere Trainierende — nicht gestört werden.
  2. Den Anweisungen des leitenden Lehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Bei besonders schweren Verstößen gegen diese Dojo-Ordnung kann ein Ausschluss vom Training erfolgen.
  3. Außerhalb der Matte sind Zoris oder andere Schuhe zu tragen.
  4. Nur wer gesund ist, darf am Training teilnehmen. Der leitende Lehrer ist vor Trainingsbeginn auf Verletzungen u.ä. aufmerksam zu machen; er entscheidet dann über die Trainingsteilnahme. Gleichwohl erfolgt die Trainingsteilnahme auf eigene Gefahr; jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
  5. Wer am Training teilnehmen will, hat pünktlich zu den Trainingszeiten auf der Matte zu sein.
  6. Die Matte darf nur in ordnungsgemäßem und sauberem Gi betreten werden; die Anzugsordnungen der jeweiligen Disziplinen sind unbedingt zu beachten. Schmuck jeglicher Art ist abzulegen.
  7. Die Matte ist vor jedem Betreten anzugrüßen und vor jedem Verlassen abzugrüßen.
  8. Während des Trainings darf die Matte nur aus besonders triftigen Gründen verlassen werden. Jedes Verlassen ist dem leitenden Lehrer anzuzeigen. Toilettengänge sind vor dem Training zu erledigen.
  9. Während des Trainings ist strengste Disziplin zu wahren. Kraftausdrücke und andere Unmutsäußerungen sind zu unterlassen.
  10. Jeder Trainingspartner ist vor Beginn der Übungen anzugrüßen und nach Beendigung abzugrüßen.
  11. Jeder Trainingspartner ist mit Respekt und Achtung zu behandeln. Die Übungen sind stets mit besonderer Rücksicht auf seine Gesundheit auszuführen und seinem Können anzupassen.
  12. Die Übungen sind stets konzentriert und in dem Bewusstsein auszuführen, dass sie im Ernstfall zu schweren Verletzungen führen können.
  13. Übungswaffen dürfen nicht geworfen werden und sind so zu behandeln, als seien sie echt.
  14. Das Verwenden scharfer Klingen beim Iaido-Training ist strengstens untersagt. Ein Verstoß führt zum sofortigen Ausschluss vom Training.
  15. Die stetige Entwicklung der eigenen Fähigkeiten ist durch persönlichen Einsatz und unbedingten Willen anzustreben. Der Lehrer kann nur den Weg weisen; beschreiten muss ihn jeder selbst.
  16. Es ist nicht Sinn und Philosophie der Schule für Prüfungen zu lehren. Eine Graduierung, gleich welcher Art, ist ein Teilerfolg, nicht aber alleiniges Ziel der Beschäftigung mit der Kampfkunst.
  17. Es kann nur derjenige eine Prüfung ablegen, der innerhalb der vorgeschriebenen Vorbereitungszeit regelmäßig am Training teilgenommen und sich intensiv mit einem Partner vorbereitetet hat, den Prüfungsstoff beherrscht, die sonstigen disziplinspezifischen Prüfungsvoraussetzungen erfüllt und vom zuständigen Lehrer zur Prüfung zugelassen wurde. Einzelheiten hierzu sind in einer gesonderten Richtlinie für das Prüfungswesen geregelt. Diese ist Bestandteil dieser Dojo-Ordnung.